verdeckte Einlage
Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.
Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.
Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrifft Körperschaften und wird im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Damit wird steuerlich eine verdeckte wie eine normale
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