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Die Stiftung ist eine Rechtsform, die keine Eigentümer hat. Sie wird durch das Stiftungsgeschäft gegründet. In diesem Vertrag wird unter anderem der Zweck der Stiftung und das an die Stiftung zu übertragende Vermögen festgelegt.

Stiftungen unterliegen Landesrecht, so dass in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten. Für eine Gründung ist jedoch meist ein Kapital von 50 – 100 T€ erforderlich. Schließlich muss das Kapital ausreichen, um aus dessen Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen.

Neben den selbständigen Stiftungen gibt es auch Treuhandstiftungen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Auch gibt es neben gemeinnützigen Stiftungen privatnützige Stiftungen, die zum Beispiel als Familienstiftung für den Unterhalt der Familie sorgen.

plietscher Tipp: Gerne beraten wir Sie zur Gründung einer Stiftung.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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