Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus der Unfallversicherung (SGB VII). Sie ist eine Prozentzahl und gibt an inwiefern ein Versicherter nach einem Unfall oder Berufskrankheit beeinträchtigt ist um in seinem Beruf weiterzuarbeiten. Dabei werden die Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt. Die MdE wird für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt.

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Zahl des Monats im April: 1/63
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