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Oberverwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:

  1. Verwaltungsgericht (VerwG)
  2. Oberverwaltungsgericht (OVG)
  3. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Die Oberverwaltungsgerichte bilden die mittlere Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In jedem Bundesland ist ein Oberverwaltungsgericht eingerichtet. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen heißen sie Verwaltungsgerichtshöfe. Die Oberverwaltungsgerichte entscheiden über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Außerdem sind sie für bestimmte Angelegenheiten erstinstanzlich zuständig.

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