Kapitalanlagegesellschaften (KAG), auch Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt, investieren Kapital von verschiedenen Anlegern in Investmentfonds. Sie bündeln das Geld und legen es, nach dem Grundsatz der Risikomischung, gemeinschaftliche in Form von Sondervermögen an. Kapitalanlagegesellschaften dürfen nur als Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet werden.
Sie unterliegen dem Investmentgesetz (InvG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Die größten Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland sind mit Banken oder Versicherungen verbunden.