Die Erbschaftsteuer (ErbSt) fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers an. Sie ist eine sogenannte Verkehrsteuer und richtet sich in der Höhe nach dem Vermögenswert.
(Vergleiche auch Schenkungsteuer)