Die handelsrechtlichen Herstellungskosten (HK) werden in § 255 Absatz 2 HGB ➚ definiert. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.
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Gesetzgebung beenden oder Misstrauensvotum?
Während die Opposition im Bundestag – allen voran die größte Fraktion von CDU/CSU – schnelle Neuwahlen fordert, bittet Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin um Geduld. Wie