Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die gemäß § 44 EStG ➚ als Quellensteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und für den Gläubiger an das Finanzamt angeführt wird. Die KapESt hat üblicherweise eine abgeltende Wirkung.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger