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Ka Kb Kc Kf Kg Ki Kj Kl Km Kn Ko Kp Kr Ks Kt Ku Kv Kw
Kif Kil Kin Kir Kis

Kirchensteuergesetz

Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt. Die Bundesländer entscheiden für welche Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer einbehalten wird.

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