§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw
Änd Anh Anl Anm Ans

Anschaffungskosten

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert.

Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes entstehen. Darunter fallen alle Kosten von der Herstellung, über Zoll- sowie Transportkosten bis hin zu einem betriebsfertigen Wirtschaftsgut (Anschaffungsnebenkosten). Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Gegenstandes in der Handels- und Steuerbilanz.

Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

(siehe auch nachträgliche Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Abschreibungen)

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

opposition
Aktuelles

Gesetzgebung beenden oder Misstrauensvotum?

Während die Opposition im Bundestag – allen voran die größte Fraktion von CDU/CSU – schnelle Neuwahlen fordert, bittet Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin um Geduld. Wie

ZdM11
Zahl des Monats

Zahl des Monats November: 22,6

22,6 Kranktage pro Beschäftigten – Ein Rekord in 2022 Im Jahr 2022 erreichte die durchschnittliche Anzahl der Krankentage pro Arbeitnehmer in Deutschland einen auffällig hohen