§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
E- E. Ea Eb Ed Ee Ef Eg Eh Ei El Em En Eo Ep Er Es Et Eu Ew Ex Ez
Erb Erg Erl Erm Erö Erp Erv

Erbfallkostenpauschbetrag

Gemäß § 10 Absatz 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ➚ können Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erbes stehen in Höhe von 10.300 € pauschal geltend gemacht werden. Bei darüber hinausgehenden Kosten ist ein Nachweis erforderlich.

Zu diesen Kosten zählen unter anderem:

  • Bestattungskosten
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheingebühren
  • Grundbuchkosten für die Umschreibung von Immobilien
  • Leichenschau
  • Nachlasspflegschaft
  • Steuerberatungskosten für die Erbschaftsteuererklärung
  • Testamentseröffnungskosten
  • Testamentsvollstreckungskosten
  • Sterbeurkunde

Dieser Erbfallkostenpauschbetrag wird oft fälschlich als Bestattungspauschbetrag bezeichnet. Vielmehr handelt es sich, wie gerade dargestellt, um einen Pauschbetrag für die Erbfallkosten insgesamt.

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Fake BZSt
Aktuelles

Warnung Fake-Schreiben BZSt

So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger

Betriebsausflug_HH
über plietsch!

Betriebsausflug nach Hamburg

plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.