Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR, BGB-Gesellschaft) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine GbR hat mindestens zwei Gesellschafter, die sich gemäß Gesellschaftsvertrag (§ 705 BGB ➚) verpflichten, die vereinbarten Leistungen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu erbringen.
Die GbR wird durch ihre Gesellschafter gemeinsam vertreten.
Sofern die Kaufmanns-Eigenschaft erfüllt ist, wird die GbR automatisch eine offene Handelsgesellschaft (oHG).