Die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO ➚) ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Steuerhinterziehung lediglich fahrlässig (= leichtfertig) begangen wurde.

Aktuelles
Neues ab 01.01.2024
Was gibt es ab 01.01.2024 Neues in Steuern und Sozialversicherungen? Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024 zahlreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.