Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV ➚ geregelt.

über plietsch!
Der Koalitionsvertrag steht
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben sich die Parteien CDU, SPD und CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellte man ihn vor,