Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV ➚ geregelt.
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Aktuelles
Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF
Mitte Juli 2024 haben die vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingesetzten Expertenkommissionen ihre Berichte mit steuerlichen Reformvorschlägen abgegeben. Die zwei Kommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „vereinfachte Unternehmenssteuer“ wurden