Vorläufigkeitsvermerk
Der Vorläufigkeitsvermerk ist in § 165 AO ➚ geregelt. Durch diesen Vermerk wird der Bescheid oder ein Teil davon nur vorläufig
Der Vorläufigkeitsvermerk ist in § 165 AO ➚ geregelt. Durch diesen Vermerk wird der Bescheid oder ein Teil davon nur vorläufig
Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des
Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn ein umsatzsteuerlicher Unternehmer in einem Voranmeldezeitraum höhere Vorsteuern erklärt, als er seinerseits an Umsatzsteuer abführen muss.
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