Steuerklasse

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Es gibt in Deutschland sechs Steuerklassen (StKl), die das Finanzamt jedem Arbeitnehmer zuordnet. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet bei jeder Lohnzahlung aus nichtselbstständiger Arbeit die Lohnsteuer einzubehalten. Je nach Steuerklasse ist dieser Abzug unterschiedlich hoch. Das monatliche Nettogehalt des Arbeitnehmers hängt somit von seiner Steuerklasse ab.

Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Wobei Ehepaare zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen können.

  • Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
  • Steuerklasse 2: alleinerziehend, getrennt lebend
  • Steuerklasse 3: Verheiratete (höheres Einkommen oder Alleinverdiener)
  • Steuerklasse 4: Verheiratete (beide Einkommen ähnlich hoch) – siehe auch „Faktorverfahren“
  • Steuerklasse 5: Verheiratete (geringeres Einkommen)
  • Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, bekommt ab dem zweiten Job automatisch die Steuerklasse 6 zugeordnet.

Hinweis: Ehepaare, die die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gewählt haben sind gemäß § 46 Absatz 2 Nr. 3a EstG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Weitere Infos in unserem Blog-Beitrag: Unterscheidung der Steuerklassen


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei

Unternehmensnachfolge
Aktuelles

Unternehmensnachfolge

Wie Sie den richtigen Nachfolger finden – Fortsetzung unseres Leitfadens In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir bereits die grundlegenden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge behandelt. Wenn Sie