Der Begriff Nutzungsdauer (ND) bezeichnet den Zeitraum, über die ein Wirtschaftsgut einem Unternehmen dienen soll. Die Nutzungsdauerschätzung ist individuell und richtet sich nach den betrieblichen Umständen. Da sie oft schwierig vorhersagbar ist, wird auf die vom BMF herausgegebenen „AfA-Tabellen“ zurückgegriffen. Darin finden sich allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter verschiedener Branchen – enthaltenen Nutzungsdauern sind jedoch nicht verbindlich.

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Die Verlockungen der privaten Krankenversicherung sind groß. In diesem Beitrag weisen wir auf die Schwierigkeit hin, im Alter wieder einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung