Unter Sonderbetriebsausgaben (SBA) versteht man Aufwendungen eines einzelnen Gesellschafters, die durch seine Beteiligung an einer Personengesellschaft verursacht sind.
Darunter können beispielsweise Darlehenszinsen oder Reisekosten fallen. Die Sonderbetriebsausgaben können nur mit der Steuererklärung der Personengesellschaft beim Betriebsstättenfinanzamt geltend gemacht.
Die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens (Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) werden in die Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen.