Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein Verfahren zur Besteuerung der Gewinnausschüttung und Dividenden an Kapitalgesellschaften. Das Verfahren wurde eingeführt, um einen Ausgleich für die Körperschaftsteuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft zu schaffen. Voraussetzung für das Teileinkünfteverfahren ist die Tatsache, dass Anteile der Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden. 60% der Kapitaleinkünfte sind der Einkommensteuer unterworfen, für die restlichen 40% greift eine Steuerbefreiung.
Vergl. auch Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer