Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des § 15 UStG ➚ bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden können.
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Gesetzgebung beenden oder Misstrauensvotum?
Während die Opposition im Bundestag – allen voran die größte Fraktion von CDU/CSU – schnelle Neuwahlen fordert, bittet Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin um Geduld. Wie