§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
W- W& Wa Wc Wd We Wg Wi Wk Wo Wp Wr Wt Wz
Wid Wie Wir Wis

Wirtschaftsgut

Der Begriff Wirtschaftsgut (WG) wird vor allem im Steuerrecht verwendet und bezeichnet ein Bewertungsobjekt, das zum Betriebsvermögen gehört. Das Wirtschaftsgut kann allgemein als Gegenstand, der im Vermögen eines Unternehmens verbucht wird, verstanden werden. Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Begriff „Vermögensgegenstand“ umfasst der steuerrechtliche Begriff „Wirtschaftsgut“ sowohl Posten der Aktiv- als auch der Passivseite. Im üblichen Sprachgebrauch wird allerdings nur die Aktivseite so bezeichnet.

Das Wirtschaftsgut kann zwischen

  • immateriell und materiell
  • positiv und negativ und
  • beweglich und unbeweglich

unterschieden werden.

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Fake BZSt
Aktuelles

Warnung Fake-Schreiben BZSt

So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger

Betriebsausflug_HH
über plietsch!

Betriebsausflug nach Hamburg

plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.