Durch die Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Ihrem Verein entlohnt werden. Bis zur gesetzlich vorgegebenen Vergütungsgrenze ist dieser Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Ehrenamtspauschale kann ausschließlich für eine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Anders als beim Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.
vgl. auch unseren Blog: steuerfreie Bezüge