Kleinunternehmer ist, wer Umsätze unterhalb der Grenze des § 19 UStG ➚ (seit 1.1.2020: 22.000 €) erzielt. Leistungen des Unternehmers fallen dann ohne Umsatzsteuer an. Im Gegenzug kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Auf die Anwendung der Regelung kann verzichtet werden. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
plietscher Hinweis:
Die Kleinunternehmer-Regelung greift nur für inländische Unternehmer. Sie gilt zudem nur für die Umsatzsteuer und hat auf weitere (steuerliche) Pflichten keinen Einfluss.