Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 250 Absatz 1 HGB ➚ diejenigen Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag einen Aufwand darstellen.
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.
Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den