Als Stille Reserven wird im Rechnungswesen die Differenz der Buchwerte zu den höheren Marktwerten bezeichnet. Sie stellen somit ein nicht ausgewiesenes Eigenkapital des Unternehmens dar. Jede einzelne dieser Positionen wird wiederrum als stille Reserve bezeichnet.
Die Stillen Reserven können teilweise einen erheblichen Umfang annehmen. Ursachen sind z.B.
- nicht bilanzierungsfähige bzw. bilanzierungspflichtige Gegenstände
- Abschreibungen
- Änderung der Marktwerte (insb. bei Grundstücken und Immobilien) gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis
- zu hoch angesetzte Schätzwerte bei Rückstellungen
Eine Aufdeckung stiller Reserven kann durch die Veräußerung der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgen.
Bei Entnahmen, insbesondere bei der Einstellung des Unternehmens, kommt es zur vollständigen Aufdeckung der Stillen Reserven. Diese Buchgewinne, denen kein tatsächlicher Geldfluss gegenübersteht, sind steuerpflichtig. Daher sollte vor einer Betriebsaufgabe oder Unternehmensübertragung geprüft werden, ob steuerlich günstigere Optionen bestehen.
Das Gegenteil der Stillen Reserven sind stille Lasten.