Externe Kosten

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Unter externen Kosten versteht man Kosten, die der Allgemeinheit durch bestimmte Handlungen entstehen, für die jedoch kein Ausgleich erfolgt. Dies können z.B. die anteiligen Kosten des Klimawandels sein, die durch eine bestimmte Emission von CO2 anfallen.

Dadurch, dass diese Kosten nicht in den Preisen der Güter oder Dienstleistungen enthalten sind, kommt es oft zu dem Effekt, dass solche Produkte mit geringen externen Kosten zu einem höheren Preis angeboten werden müssen, um kostendeckend zu sein. Dadurch führen die Preise nicht zu einem – für die gesamte Gesellschaft – sinnvollen Handeln. Ein Marktversagen entsteht, solange die Politik nicht gegensteuert.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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