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Quellensteuer

Als Quellensteuer (QuSt) wird jede Steuer bezeichnet, die direkt an der Quelle einbehalten wird und bei der der Zahler nicht dem Steuerschuldner entspricht. Im Inland sind dies die folgenden Arten

In Ausland einbehaltene Quellensteuer kann, sofern sie der Höhe nach dem jeweiligen DBA entspricht, im Inland auf die Steuerlast angerechnet oder wie Werbungskosten einkunftsmindernd berücksichtigt werden. Die DBA-Regelungen übersteigende Beträge müssen im Ausland zurückgefordert werden.

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