Das Bundessteuerblatt (BStBl) seit 1951 wird durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben. Es gliedert sich in zwei Teile:
- I – Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und der obersten Finanzbehörden der Länder
- II – durch das Bundesfinanzministerium ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs