Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (kurz SDG) wurde am 12. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet und direkt am 20. Mai 2022 durch den Bundesrat gebilligt. Das SDG kann nun über die Bundesregierung dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Auslöser für das Gesetz, das wiederum zu einem Gesetzespaket gehört, ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, |
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Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen.
Durch das Gesetz sollen die verhängten Sanktionen in Deutschland noch effektiver durchgesetzt werden. Es dient u.a. als Instrument um sanktionierte Unterstützer Russlands zur Offenlegung Ihrer Vermögenswerte zu verpflichten.
Die neuen Bestimmungen im ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetz sollen vor allem einen vereinfachten Informationsaustausch für Behörden ermöglichen. Notwendige Daten sowie Zeugenvernehmung, Konteneinsichten und Durchsuchungen können, im erlaubten Umfang, schneller eingeholt werden.
Wichtige Inhalte:
Im zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz verankert, sollen langfristig unter anderem die Zuständigkeiten gestärkt werden, mit einer zentralen Koordinierungsstelle für die Sanktionsdurchsetzung. Auch ein nationales Register für "Vermögen unklarer Herkunft" und eine Hinweisgeberstelle sind geplant; genau wie ein eigenständiges Verwaltungsverfahren für die "Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft".
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