Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung

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Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sind allgemeingültige Regeln zur Buchführung. Sie werden sowohl aus Gesetzen wie dem Handelsgesetzbuch (HGB), als auch aus Wissenschaft und Praxis abgeleitet. Sie dienen der Vermeidung von mangelhafter Buchführung sowie dem Schutz persönlicher Informationen und sensibler Daten. Die GoB gelten grundsätzlich für alle Kaufleute, wie sie im Handelsrecht definiert sind.

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung im Überblick:

  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
  • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit
  • Grundsatz der Sicherheit
  • Belegprinzip

vgl. auch: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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