Ein offener Posten (OP) ist ein nicht erledigter Geschäftsvorgang auf einem Konto, für den es keine Ausgleichsbuchung gibt. Beispielsweise entsteht ein offener Posten durch eine erhaltene Rechnung. Durch Zahlung der Rechnung wird der Posten ausgeglichen. Man unterscheidet zwischen Offenen Posten aus Forderungen gegenüber Debitoren (Kunden) und Offenen Posten aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren (Lieferanten).

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger