Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von 15% der Anschaffungskosten übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG ➚). Diese können in der Folge nicht als Werbungskosten im Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden, sondern werden erst über die Abschreibungen des Gebäudes berücksichtigt.

Aktuelles
Warum steigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind in diesem Jahr teilweise mehrfach angehoben worden. Darüber hatten wir bereits Anfang 2025 berichtet. Auch für