Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von 15% der Anschaffungskosten übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG ➚). Diese können in der Folge nicht als Werbungskosten im Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden, sondern werden erst über die Abschreibungen des Gebäudes berücksichtigt.

Steuertermine
Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick
In unserem Steuerkalender finden Sie alle Steuertermine und Steuerfristen für 2025 pro Monat Wichtig zu wissen: Bei Fragen melden Sie sich gerne!