Sonderausgaben (SoA) sind Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund steuerlicher Vorschriften (§ 10 ff. EStG ➚) einkommensmindernd berücksichtigt werden können.
Hierzu zählen zum Beispiel: Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten.
Sonderausgaben sind nicht immer in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Während einige Sonderausgaben komplett geltend gemacht werden können (z.B. Kirchensteuer) können andere (z.B. Kinderbetreuungskosten) nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer abgesetzt werden. In der Regel wirken sich Sonderausgaben nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind.
(vgl. auch Betriebsausgaben, Werbungskosten)