Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist in § 4 Absatz 3 EStG ➚ geregelt und wird deshalb teilweise auch (§) 4/3-Rechnung genannt. Es handelt sich um eine Gewinnermittlungsart , die angewandt werden kann, sofern keine Buchführungspflicht besteht. Dies ist für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (= Nicht-Kaufleute) der Fall.
Vergleiche auch Betriebsvermögensvergleich (BVV).