Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist in § 4 Absatz 3 EStG ➚ geregelt und wird deshalb teilweise auch (§) 4/3-Rechnung genannt. Es handelt sich um eine Gewinnermittlungsart , die angewandt werden kann, sofern keine Buchführungspflicht besteht. Dies ist für Freiberufler  und Kleingewerbetreibende (= Nicht-Kaufleute) der Fall.

Vergleiche auch Betriebsvermögensvergleich (BVV).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst