Schwarzarbeit bezeichnet alle ausgeübten Tätigkeiten gegen Entgelt, bei denen keine korrekte Meldung und Zahlung an die Behörden erfolgt. Bei Arbeitnehmern unterbleibt folgtlich die Anmeldung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung. Demgegenüber wird bei Unternehmern werde Umsatzsteuer abgeführt, noch werden die Gewinne aus der Tätigkeit versteuert.

Aktuelles
Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger